AGB
Allgemeine Gastaufnahme- und Vermietungsbedingungen des Rhinquartiers Rheinsberg
Herzlich willkommen im Rhinquartier. Damit Ihr Aufenthalt in Rheinsberg für beide Seiten planungssicher und angenehm verläuft, bilden die nachfolgenden Bedingungen die Grundlage unseres gemeinsamen Vertrages. Mit Ihrer Buchung im Rhinquartier erkennen Sie diese Bedingungen an. Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, sobald wir Ihre Buchungsanfrage schriftlich per E-Mail bestätigt haben.
Allgemeine Gastaufnahmebedingungen (AGB) Rhinquartier Rheinsberg
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Ferienunterkünften zur Beherbergung im Rhinquartier, Rheinsberg, sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen des Vermieters. Das Rhinquartier bietet seinen Gästen Raum für eine hochwertige Auszeit; um diesen Qualitätsstandard sowie einen nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten, beträgt die Mindestmietdauer grundsätzlich zwei aufeinanderfolgende Übernachtungen.
Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald die Buchungsanfrage des Gastes durch das Rhinquartier schriftlich (per E-Mail oder über das Buchungssystem) bestätigt wurde. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner.
§ 2 Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten
Das Rhinquartier verpflichtet sich, die gebuchte Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die geltenden Preise für die Überlassung der Unterkunft sowie für in Anspruch genommene Zusatzleistungen zu entrichten.
Anzahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.
Restzahlung: Der verbleibende Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist der gesamte Reisepreis sofort und ohne Abzug fällig.
§ 3 Rücktritt des Gastes (Stornierungsbedingungen)
Wir wissen, dass Pläne sich ändern können. In Anlehnung an internationale Buchungsstandards räumt das Rhinquartier transparente Stornierungsfristen ein. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Mitteilung in Textform. Im Falle einer Stornierung hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, unter Abzug ersparter Aufwendungen. Es gelten folgende Pauschalen:
Bis 30 Tage vor Anreise: Kostenfreie Stornierung möglich.
29 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
13 bis 2 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show): 90 % des vereinbarten Gesamtpreises. Dem Gast bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zur Vermeidung finanzieller Verluste empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 4 Rücktritt durch das Rhinquartier
Ein Rücktritt durch das Rhinquartier ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund möglich, etwa bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren technischen Defekten der Unterkunft oder wenn Zimmer unter irreführenden Angaben (z. B. zur Person oder zum Zweck des Aufenthalts) gebucht wurden. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 5 An- und Abreiseregelungen
Damit wir das Rhinquartier für jeden Gast in perfektem Zustand vorbereiten können, steht Ihnen Ihre Unterkunft am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Räumung bis spätestens 11:00 Uhr in besenreinem Zustand erforderlich. Eine verspätete Räumung ohne vorherige Absprache kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen, um den reibungslosen Wechsel der Gäste zu gewährleisten.
§ 6 Besondere Nutzungsregeln: Rauchen und Haustiere
Die Erhaltung der hochwertigen Wohnqualität im Rhinquartier ist uns ein besonderes Anliegen. Daher gelten folgende Bedingungen als wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages:
1. Rauchverbot: Das Rhinquartier ist ein striktes Nichtraucher-Quartier. Das Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns die Inrechnungstellung einer Sonderreinigungsgebühr (z. B. zur Geruchsbeseitigung) vor.
2. Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger Absprache gestattet. Es ist maximal ein Haustier pro Wohneinheit zulässig. Der Gast haftet vollumfänglich für alle durch das Tier verursachten Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.
§ 7 Haftung und Sorgfaltspflicht
Der Gast verpflichtet sich, die Mietsache sowie das Inventar pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden durch sich selbst, Mitreisende oder Besucher. Eine Überbelegung über die vertraglich vereinbarte Personenanzahl hinaus ist nicht gestattet.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Standort der Ferienimmobilie in Rheinsberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
